Archiv der Kategorie ‘Skurriles‘

Drängeln auf der Autobahn

Monday, den 10. March 2008

Es gibt ja seit einiger Zeit drakonische Strafen gegen sogenannte “Drängler” (was ich im übrigen voll unterstütze!). Nun bin ich bei German-Bash auf eine interessante Auflistung gestoßen, wie sich ein hohes Bußgeld auf der Autobahn vermeiden lässt. Das wollte ich mal nachprüfen und habe deshalb die entsprechenden Gesetze und Verordnungen recherchiert. Es sieht tatsächlich im deutschen Verkehrsrecht so aus:

  • Zu nah auffahren (drängeln): 200 - 250 €, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot (BKaTV §5 Nr. 12.5 und 12.6)
  • Rechts überholen: 50€, 3 Punkte (BKaTV §5 Nr. 17)
  • Seitenstreifen benutzen: 50€, 2 Punkte (BKaTV §5 Nr. 88)
  • Blaulicht verwenden: vorerst 40 €, 1 Punkt, allerdings können verschiedene weitere Ordnungswidrigkeiten und unter Umständen auch Straftatbestände hinzukommen - von daher keine wirklich gute Idee (Diskussionthread)
  • Die beste Möglichkeit ist allerdings immer noch, sich einfach an die StVO zu halten. Die Zeit, die man durch Regelüberschreitungen einspart ist im Allgemeinen äußerst gering, dabei aber wesentlich gefährlicher für sich und andere.

    FDP spamt - und zahlt

    Wednesday, den 20. February 2008

    Ach wie schön wäre es doch, den Wahlkampf durch virale Werbung voranzutreiben - das dachte sich wohl die FDP, als sie vor kurzem eine Agentur beauftragte, zahlreiche Werbe-E-Mails für die Partei an tausende Adressen zu verschicken - unerwünscht und mit erfundenem Absender.
    Hanno Zulla, ein hamburger Blogger, ärgerte sich so sehr darüber, dass er das einzig Richtige tat: nämlich über seinen Anwalt eine Abmahung an die FDP zu schicken.
    Nach ein wenig Geplänkel (”wir können auch zurückschlagen”) entschied sich die von der Partei beauftragte Kanzlei, die Abmahnung noch vor Fristablauf zu akzeptieren.

    Schön, wenn derart miese (und illegale) Werbepraktiken nicht einfach akzeptiert werden. Hoffentlich tun es Hanno viele gleich.

    Die haarsträubenden Fälle des FBI: Ausgehorcht

    Wednesday, den 6. February 2008

    Die Nachricht ist zwar schon etwas her, aber einfach zu schön um vergessen zu werden:
    Focus Online berichtete vor kurzem, dass diverse Abhörgeräte des FBI von den entsprechenden Telefonfirmen abgeschaltet wurden, da die Gesetzeshüter die Rechnungen dafür nicht rechtzeitig bezahlt hatten.
    Inspekteure des amerikanischen Innenministeriums sprechen davon, dass über die Hälfte der Rechnungen für die Abhöreinrichtungen zu spät bezahlt wurden und werfen dem FBI Missmanagement vor. Durch die Abschaltung einiger der lange überfälligen Geräte seien sogar Beweise verschwunden.

    Also, liebe Terroristen, wenn ihr telefonieren wollt, macht das von den USA aus, da scheint es doch immer noch am Sichersten zu sein.

    Wie bringe ich mich in den Knast?

    Thursday, den 17. January 2008

    Spiegel-Online berichtet heute über zwei ziemlich dämliche Gang-Mitglieder aus Miami, die mit YouTube-Videos zeigen wollten, was für harte Kerle sie sind.
    In den Videos beleidigen und bedrohen Rudy Villanueva (31) und Tony Logan die örtliche Polizei und schwingen dazu Kalaschnikows und andere Waffen.
    Problem: Die Polizei von Miami surft auch auf YouTube.
    Resultat: Verhaftung Villanuevas gestern Abend, Verhaftung Logans heute früh. Angeklagt unter anderem wegen:

  • Illegaler Waffenbesitz
  • Beschaffung von Waffen für einen Vorbestraften
  • Bedrohung
  • Beleidigung
  • Zu erwartende Haftstrafe: bis 5 Jahre für Logan, bis 10 Jahre für Villanueva.
    Die Videos sind inzwischen von YouTube entfernt worden. Glückwunsch, Jungs!

    Brötchendieb

    Monday, den 19. February 2007

    Es ist interessant, was unsere Rechtssprechung teilweise produziert.
    Über folgenden Fall bin ich in der Pforzheimer Zeitung vom 15.2. gestolpert:

    Ein arbeitsloser Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung sowie 250 Sozialarbeitsstunden verurteilt, weil er zwei Brötchen im Gesamtwert von 85 Cent gestohlen hat. Da er sich wehrte, als der Marktleiter ihn festhalten und der Polizei übergeben wollte, sah das Gericht den Tatbestand des Raubes nach § 249 StGB erfüllt. Für Raub wird eine Mindestfreiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorgeschrieben. Das Gericht ging allerdings von einem minder schweren Fall aus.

    Also liebe Brötchendiebe, bloß nicht wehren, kann böse ins Auge gehen!