Brötchendieb
Monday, den 19. February 2007Es ist interessant, was unsere Rechtssprechung teilweise produziert.
Über folgenden Fall bin ich in der Pforzheimer Zeitung vom 15.2. gestolpert:
Ein arbeitsloser Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung sowie 250 Sozialarbeitsstunden verurteilt, weil er zwei Brötchen im Gesamtwert von 85 Cent gestohlen hat. Da er sich wehrte, als der Marktleiter ihn festhalten und der Polizei übergeben wollte, sah das Gericht den Tatbestand des Raubes nach § 249 StGB erfüllt. Für Raub wird eine Mindestfreiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vorgeschrieben. Das Gericht ging allerdings von einem minder schweren Fall aus.
Also liebe Brötchendiebe, bloß nicht wehren, kann böse ins Auge gehen!